Gerade bei Gemeinschaftsflächen in einem Miethaus gibt es fast immer Probleme mit der Sauberkeit. Das trifft umso mehr zu, je größer ein Miethaus und damit eine Anzahl an Mietern hat. Die Ursache ist dafür aber nicht die Anzahl der Mieter, sondern vielmehr die fehlende Zuständigkeit. Für Gemeinschaftsflächen und deren Sauberkeit fühlt sich nämlich kaum jemand zuständig. Damit ist die Sauberkeit sehr wichtig, damit es hier nicht zu Verschmutzungen an den Wänden kommt oder aber auch zu einem Befall von Schädlingen. Als Eigentümer und Vermieter kann man die regelmäßige Reinigung entweder im Mietvertrag der Mieter festschreiben oder man beauftragt eine Gebäudereinigung.
Die Gebäudereinigung in einem Miethaus
Geht es um die die Gebäudereinigung in einem Miethaus so umfasst diese vor allem die Flur- und Treppenbereiche. Hier muss regelmäßig, in der Regel wöchentlich entsprechend gereinigt werden. Zudem müssen vorhandene Oberflächen, ob das Geländer, Fensterbänke oder vorhandene Ausstattungselemente, wie kleine Schränke ebenfalls regelmäßig gereinigt werden. Den mit der Zeit und durch die Nutzung der Mieter, kann es hier zu Ablagerungen von Schmutz und Staub kommen. Letztlich kann man eigentlich festhalten, der Aufwand der Gebäudereinigung ist eigentlich überschaubar. Trotzdem ist es gerade für einen Vermieter in der Regel sehr schwer, dass die regelmäßige Gebäudereinigung auch erfüllt wird. Den nicht selten vergessen die Mieter einfach diese Aufgabe. Aus diesem Grund setzen viele Vermieter auch auf eine professionelle Gebäudereinigung. Auf der Grundlage von einem klaren Vertrag, erfolgt hier in festen Abständen die Reinigung der entsprechenden Bereiche. Für einen Vermieter hat diese Lösung natürlich den großen Vorteil, man kann sich immer sicher sein, damit es auch ordentlich erledigt ist.
Die Kosten für die Gebäudereinigung
Wo es oftmals im Zusammenhang mit einer Gebäudereinigung Bedenken gibt, ist bei den Kosten. Doch gerade als Eigentümer und Vermieter, braucht man sich hier keinen Sorgen zu machen. Den man kann die Kosten die durch die Reinigungsfirma hier anfallen, seinen Mietern in Rechnung stellen. Und zwar erfolgt das jährlich im Rahmen der sogenannten Nebenkostenabrechnung. Einzige Voraussetzung dafür, dass das möglich ist, ist der Mietvertrag. So muss hier im Mietvertrag diese Art der Nebenkosten genannt werden. Nur in einem solchen Fall ist dann auch eine Abrechnung zulässig. Die Kosten selbst die jetzt für eine Reinigungsfirma anfallen, kann man nicht beziffern. Hier kommt es nämlich bei den Kosten am Ende immer darauf an, wie groß die Flächen beispielsweise sind, die gereinigt werden sollen. Je größer diese sind, umso höher auch die Kosten. Aufgrund von diesem Umstand und das es zwischen den Reinigungsfirmen noch Preisunterschiede geben kann, sollte man hier als Vermieter und Eigentümer immer sich Angebote einholen. Hat man mehrere Angebote von Gebäudereinigungsfirmen eingeholt, hat man dadurch eine Übersicht zu den Kosten, aber auch zu den Preisunterschieden zwischen den einzelnen Firmen. Das kann die Auswahl für ein Unternehmen für die Gebäudereinigung ganz erheblich erleichtern.